Bauträgertätigkeit


Die Projektierungsleistung für Dritte kann die Übernahme der vollumfänglichen Bauträgerschaft beinhalten. Dabei ist ein vorheriger Kaufvertrag mit Bauverpflichtung ebenso denkbar wie ein Erwerb durch den Endinvestor nach Fertigstellung. Wichtig für unsere Gruppe ist bei dem Partner die gleiche Seriösität und Berechenbarkeit, die wir für uns selbst anlegen. Bei der Tätigkeit für Dritte sind die Koordination der Planungen und das Arrangement der Verträge zwischen Investor und Betreiber entscheidend, was durch die Nähe zum Betreibergeschäft leicht fällt.

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