Projektierung von Neubauvorhaben


Die Durchführbarkeit von Neubauvorhaben, zu denen wir Generalsanierungen und Generalumbauten zählen, wird zunächst von den eigenen Fachleuten und Ingenieuren der Gruppe geprüft. Anschließend erfolgt die eigentliche Projektierung durch Architektenpartner und die Errichtung durch vertraute Generalunternehmer.

Gedanklicher Herr der Planung ist vielmehr der Betreiber als der Bauherr selbst. Seine Vorgaben sind für den Bauherren und die Planer verbindlich. Der Bauherr hat höchstens eine moderierende Funktion, wenn Wunsch und Baukosten in Einklang zu bringen sind. Professionelle Betreiber kennen allerdings die enge Projektkalkulation eines heutigen Pflegeheimneubaus, so dass dieses Spannungsfeld entweder nicht entstehen oder überwindbar sein sollte.

Ein beliebter Gegenstand in dieser Sparte sind Erwerb, Sanierung und Umwidmung von Baudenkmälern. Beispiele finden sich unter der Rubrik „Projekte und Bestand“.

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